Name Düstergespenst (b)
Lebenspunkte 500
Angriffsschaden 17 (Krallen)
Reichweite 100
Seele groß
Beute Ektoplasma
Gespenster sind untote Wesen, die in uralten Burgruinen und dunklen Höhlen auf ihre Opfer warten. Im Gegensatz zu Geistern sind Gespenster nicht gänzlich körperlos, so dass sie mit ihren Krallen und sogar mit einer Waffe kämpfen können. Es gibt 3 Abstufungen von Gespenstern (Verblichenes Gespenst, Gespenst und Düstergespenst), die allesamt auch beschworen werden können. Meister der Beschwörung beherrschen einen Zauber, mit dem sie das hier beschriebene Düstergespenst herbeirufen können. Auch ein Lich beherrscht diesen Zauber.

Gespenster bewegen sich schwebend und äußerst langsam (auch über Wasser), beherrschen aber starke Fernzauber, so dass man kaum ohne Schaden an ihnen vorbeikommt. Alle beschworenen Gespenster kämpfen mit Magie und ihren Krallen, sie tragen keine Waffen. Das beschworene Düstergespenst verfügt über maximale Geschicklichkeit und Willenskraft und hohe Konstitution und Ausdauer. Es ist immun gegen Krankheiten, Gifte, Frost und Angriffe mit herkömmlichen Waffen. Es kann den Gegner mit dem Fluch des Düstergespensts belegen (Schaden: Willenskraft 2, Last 50 und Lebensenergie absorbieren 4 für 30s). Das Düstergespenst beherrscht darüber hinaus folgende 3 Zauber in überragender Stärke: Frostblitz (Frostschaden 70 auf Ziel), Griff des Winters (Frostschaden 80 bei Berührung) und Grabesstille (Frostschaden 3 und Stille im Umkreis 15, beide für 15s auf Ziel).

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Düstergespenst (beschworen) Details - Letzte inhaltliche Änderung 24.10.2008 - klarix